Bundeswehr im Kunduz: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Luftangriff in Afghanistan

Die Bundesanwaltschaft übernimmt die Ermittlungen zu dem Luftangriff auf zwei von den Taliban entführte Tanklastwagen in Afghanistan, bei welchem angeblich über 140 Menschen getötet worden sein sollen.

Bundeswehroberst Georg Klein ordnete den Luftschlag gegen bewaffnete Einheiten der Taliban in Kunduz an, was nun im Sinne des Völkerstrafrechts eventuell nicht zulässig gewesen sein soll, denn bei der Bombardierung der gestohlenen Tanklastzüge sollen neben den islamistischen Taliban auch etwa 30 Zivilisten ums Leben, welche aus den gestohlenen Tankern zum Zeitpunkt der Bombardierung Benzin abzapften.

Auch wenn das Leben unserer Soldaten ständig in Afghanistan bedroht wird, hat außer Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg öffentlich von einem Krieg bzw. Kriegseinsatz der Bundeswehr gesprochen, da deutsche Politiker ihrem Wahlvolk diesen Krieg offenbar immer noch gerne als angebliche Friedensmission oder gar als humanitären Einsatz verkaufen möchten.

Bundesanwaltschaft soll wegen Luftangriff ermitteln:
“…laut Generalstaatsanwaltschaft würde die Feststellung eines bewaffneten Konflikts nicht nur zur Anwendung des Völkerstrafgesetzbuches führen, “sondern insgesamt zur Geltung der Regeln des humanitären Völkerrechts”. “Damit wären völkerrechtliche Militäreinsätze im Rahmen eines Mandats der Vereinten Nationen grundsätzlich gerechtfertigt…” (spiegel.de)

Bundesstaatsanwaltschaft soll gegen Oberst ermitteln:
“…Aufständische hatten die beiden Tanklastzüge an einem vorgetäuschten Kontrollpunkt ungefähr sieben Kilometer südwestlich des Bundeswehr-Stützpunktes gekapert. Daraufhin war das Bombardement befohlen worden. Am Nachmittag will sich Verteidigungsminister Karl Theodor zu Guttenberg zum Isaf-Untersuchungsbericht zu dem Vorfall äußern…” (handelsblatt.com)

Bundesstaatsanwaltschaft soll Luftangriff prüfen:
“…die Frage, ob in Afghanistan Krieg oder kriegsähnliche Zustände geherrscht haben, oder ob es ein bloßer Unterstützungseinsatz war, spielt auch eine gewisse Rolle. Es handelt sich hierbei um eine Rechtsfrage…” (tagesschau.de)

Verfasser: admin am 6. November 2009 um 10:35 Uhr

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